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RDA Münster

Wartungsvertrag für Rauchschutzdruckanlagen in Münster

Ein Wartungsvertrag sichert die planmäßige Instandhaltung Ihrer RDA und stellt die Einhaltung aller Prüffristen sicher. In Münster vermitteln wir Fachbetriebe, die individuelle Wartungsverträge für Ihre Rauchschutzdruckanlage anbieten.

Vorteile eines Wartungsvertrags

Mit einem Wartungsvertrag profitieren Sie von terminlich fest zugesagten Wartungen, Fristüberwachung durch den Fachbetrieb, reduzierten Stundensätzen im Vergleich zu Einzelabrufen, Vorrang im Störungsfall und einer transparenten Kostenkalkulation. Der Fachbetrieb führt zudem das Betriebsbuch und erinnert Sie rechtzeitig an anstehende Prüftermine – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Leistungsumfang

Ein typischer RDA-Wartungsvertrag umfasst: jährliche Wartung mit Funktionsprüfung, Koordination der Sachverständigenprüfung alle 3 Jahre, Störungsbeseitigung zu Vorzugskonditionen, Pflege des Betriebsbuchs, Bereitstellung der Prüfprotokolle und eine Erreichbarkeit für Notfälle an Werktagen. Optional kann ein 24/7-Bereitschaftsdienst vereinbart werden, was für Kliniken und Hochhäuser in Münster empfehlenswert ist.

Kosten und Laufzeit

Die Kosten richten sich nach der Anzahl und Komplexität der RDA-Systeme. Ein Wartungsvertrag wird üblicherweise mit einer Laufzeit von einem Jahr und automatischer Verlängerung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt als Festpreis pro Wartungstermin oder als Jahresflatrate.

Für alle RDA-Pflichtigen in der Region

Ein Wartungsvertrag ist für alle Betreiber im Münsterland sinnvoll – von großen Wohnungsbaugesellschaften in Münster über die Industrieverwaltungen in Rheine bis zu den Klinikbetreibern in Warendorf. Auch kleinere Betreiber mit nur einer RDA profitieren von der planbaren Kostensicherheit.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine RDA-Wartung durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Wartung und Prüfung erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.