RDA Prüfung nach DIN EN 12101-6 in Münster
Neben der jährlichen Wartung ist die wiederkehrende Prüfung von Rauchschutzdruckanlagen ein zentraler Bestandteil des baulichen Brandschutzes. In Münster vermitteln wir Fachbetriebe und Sachverständige für die gesetzlich geforderte RDA-Prüfung – normgerecht und dokumentiert.
Was wird bei der RDA-Prüfung kontrolliert?
Die Prüfung umfasst den vollständigen Funktionsnachweis des Differenzdrucksystems. Im Einzelnen werden geprüft: die Druckerzeugung unter Volllast, die Nachströmöffnungen in den Treppenraum, die Überdruckklappen und Abströmöffnungen, die Rauchmelderauslösung im Brandgeschoss, die Kommunikation mit der BMA, die Notstromfunktion sowie die Türöffnungskräfte (maximal 100 N nach DIN EN 12101-6). Jede Abweichung von den Sollwerten wird im Prüfbericht festgehalten.
Prüffristen und Normen
Die wiederkehrende Prüfung ist in der Regel alle 3 Jahre durch einen Sachverständigen durchzuführen, bei Hochhäusern und Sonderbauten in Münster häufiger. Grundlagen sind die DIN EN 12101-6, die Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO) und die jeweilige Landesbauordnung NRW. Die Prüfung ist Bestandteil des bauaufsichtlich geforderten Brandschutznachweises.
Typischer Prüfablauf
Der Sachverständige prüft zunächst die Dokumentation der letzten Wartungen. Dann erfolgt der Funktionstest aller Komponenten, die Druckmessung in den Treppenräumen und Vorräumen sowie der Nachweis der Rauchfreihaltung unter simulierten Brandbedingungen. Abschließend wird ein Prüfbericht mit Prüfplakette erstellt. Bei Mängeln wird ein Nachprüftermin vereinbart.
Relevanz für Unternehmen im Münsterland
Die Prüfpflicht gilt für alle Gebäude mit RDA in Münster, Rheine, Greven, Warendorf und Steinfurt. Besonders Kliniken wie das UKM und das St. Franziskus-Hospital, die Hochhäuser der FH Münster sowie Hotels und Bürokomplexe im Stadtzentrum sind betroffen. Auch Betreiber von Tiefgaragen und Einkaufszentren in der Region müssen die Prüffristen einhalten.
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