Sachverständigenprüfung für RDA in Münster
Neben der jährlichen Wartung schreibt die Bauordnung NRW eine wiederkehrende Prüfung durch einen anerkannten Sachverständigen vor. Diese Prüfung hat einen anderen Charakter als die Wartung – sie ist eine hoheitlich anerkannte Sicherheitsüberprüfung. Für Betreiber in Münster vermitteln wir den Kontakt zu qualifizierten Prüfsachverständigen.
Unterschiede zur Wartung
Während die Wartung den betriebssicheren Zustand erhält, prüft der Sachverständige die bauordnungsrechtliche Konformität. Er bewertet, ob die RDA dem aktuellen Stand der Technik entspricht, ob die dokumentierten Wartungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden und ob bauliche Veränderungen die Wirksamkeit der Anlage beeinträchtigen. Der Prüfbericht des Sachverständigen ist ein behördlich anerkanntes Dokument.
Prüfintervalle und rechtliche Grundlagen
Die Prüfung ist in der Regel alle 3 Jahre fällig, in begründeten Einzelfällen auch häufiger. Rechtliche Grundlagen sind die BauO NRW § 59, die MPrüfVO und die DIN EN 12101-6. Der Sachverständige muss von der Bauaufsicht anerkannt oder öffentlich bestellt und vereidigt sein.
Ablauf der Sachverständigenprüfung
Der Sachverständige sichtet zunächst das Betriebsbuch und alle Wartungsprotokolle. Dann folgt ein ausführlicher Vor-Ort-Termin mit allen Funktions- und Druckmessungen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Plausibilität der Wartungsdokumentation – wurden alle Fristen eingehalten, sind alle Mängel behoben? Nach der Prüfung erhalten Sie einen Prüfbericht mit Prüfplakette. Bei erheblichen Mängeln wird die Bauaufsicht informiert.
Für Betreiber in Münster und Umgebung
Die Sachverständigenprüfung betrifft alle RDA-Betreiber im Münsterland: die Hochhäuser im Münsteraner Zentrum, Kliniken, Verwaltungsgebäude, Einkaufszentren und Tiefgaragen. Auch Betreiber in Rheine, Greven, Warendorf und Steinfurt sind prüfpflichtig.
Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.
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