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RDA Münster

Häufige Fragen zur RDA Wartung

1. Wie oft muss eine RDA gewartet werden?

Mindestens einmal jährlich nach DIN EN 12101-6 und Herstellervorgabe. Bei Hochhäusern, Krankenhäusern und Sonderbauten in Münster werden oft halbjährliche Intervalle empfohlen. Die Wartung muss durch einen zugelassenen Fachbetrieb erfolgen.

2. Benötige ich eine Sachverständigenprüfung?

Ja. Zusätzlich zur jährlichen Wartung ist in NRW eine Sachverständigenprüfung alle 3 Jahre vorgeschrieben. Sie muss von einem bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen durchgeführt werden.

3. Wer haftet bei Ausfall der RDA im Brandfall?

Der Betreiber haftet für die Betriebssicherheit. Eine lückenlose Wartungsdokumentation entlastet Sie im Schadensfall. Fehlende Nachweise können zu strafrechtlicher Verantwortung und zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen.

4. Was kostet eine RDA-Wartung in Münster?

Die Kosten variieren je nach Anlagengröße und Gebäudetyp. Eine jährliche Wartung beginnt im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich. Ein Wartungsvertrag ist oft günstiger als Einzelabrufe.

5. Darf die RDA-Wartung jeder Betrieb durchführen?

Nein. Die Fachfirma muss über die erforderliche Sachkunde nach DIN EN 12101-6 und eine Anerkennung durch den Hersteller verfügen. Die von uns vermittelten Fachbetriebe erfüllen diese Anforderungen.

6. Was passiert bei Mängeln während der Wartung?

Kleinere Mängel werden vom Fachbetrieb in der Regel sofort behoben. Bei größeren Defekten erhalten Sie ein Angebot zur Reparatur. Sicherheitsrelevante Mängel müssen unverzüglich behoben werden.

7. Gilt die RDA-Pflicht auch für Bestandsgebäude?

Ja. Wenn eine RDA im Gebäude vorhanden ist, besteht auch die Wartungspflicht – unabhängig vom Baujahr. Bei älteren Anlagen sollte zusätzlich geprüft werden, ob sie dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Betrieb und Anlage beschreiben – mögliche Vermittlung prüfen lassen.

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Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine RDA-Wartung durch. Kein Fachbetrieb und kein Sachkundiger. Die Wartung und Prüfung erfolgt ausschließlich durch die jeweils beauftragten Fachbetriebe oder Sachkundigen. Der Vertrag über die Leistung kommt direkt zwischen dem anfragenden Unternehmen und dem beauftragten Fachbetrieb oder Sachkundigen zustande.